Gebühren:
Der Elternbeitrag richtet sich nach der aktuellen Tarifordnung der Stadt Sonthofen. Diese wird regelmäßig angepasst.
Im Betrag enthalten sind 10,00 EUR Spielegeld / Kind / Monat.
| Buchungszeit | Kinderkrippe / Monat | Kindergarten / Monat |
|---|---|---|
| 3-4 Stunden | 222,00 EUR | 136,00 EUR |
| 4-5 Stunden | 241,00 EUR | 148,00 EUR |
| 5-6 Stunden | 260,00 EUR | 159,00 EUR |
Beitragszuschuss (Kindergarten):
In der Elternbeitragsvereinbarung (bei Vertragsabschluss) wird der Kindergartenzuschuss (siehe unten) vom oben genannten Betrag abgezogen. Der Antrag läuft zentral über die Kita. Die Eltern zahlen gleich den geminderten Betrag an uns.
Bayern entlastet die Familien bei den Kindergartenbeiträgen. Die Elternbeiträge werden für die gesamte Kindergartenzeit mit 100 € pro Kind und Monat vom Freistaat Bayern bezuschusst. Der Beitragszuschuss wird mit einer Stichtagsregelung an das Kindergartenjahr gekoppelt. Er gilt ab dem 1. September des Jahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, und wird bis zur Einschulung gezahlt. Mit dem Beitragszuschuss werden alle nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) geförderten Kindertageseinrichtungen erreicht.
Die Auszahlung erfolgt im Rahmen der kindbezogenen Förderung an die Gemeinden, diese reichen den Förderbetrag dann an die nicht-kommunalen Träger der Kindertageseinrichtungen weiter. Die Einrichtungen, die den Beitragszuschuss beantragen, sind verpflichtet, die Elternbeiträge in Höhe des Zuschusses zu reduzieren. Ein Antrag der Eltern ist nicht erforderlich. Aufgrund des staatlichen Beitragszuschusses wird der Besuch einer Kindertageseinrichtung für viele Eltern kostenfrei bzw. der Elternbeitrag deutlich reduziert. Anträge auf Übernahme des Elternbeitrages durch den Träger der wirtschaftlichen Jugendhilfe sind in vielen Fällen entbehrlich.
Antrag auf Übernahme beim Jugendamt:
Eltern haben zudem die Möglichkeit einen Antrag auf
Übernahme der Gebühren in einer Kindertageseinrichtung (§§ 22, 24 i. V. m. § 90 SGB VIII) beim Landratsamt Oberallgäu - Kreisjugendamt - Oberallgäuer Platz 2, 87527 Sonthofen zu stellen. Ansprechpartner ist hier direkt das Landratsamt. Bis zum Bescheid der Kostenübernahme müssen die Gebühren von Seiten der Eltern beglichen werden. Diese werden ggf. nach Eingang der Zahlung des Landratsamtes zurück erstattet.
